Rechtsanwältin Arzu Erdogan blickt auf eine 17jährige Erfahrung in den von ihr betreuten Rechtsgebieten zurück.
Strafverteidigung dient der Sicherung der Freiheitsrechte und Grundfreiheiten des Bürgers in einem Strafverfahren. In keinem anderen Bereich wird die Existenz einer Person derart gravierend beeinflusst. Daher trägt der/die Strafverteidiger/in eine enorme Verantwortung. Kompetenz und Kampfbereitschaft sind in diesem Bereich daher besonders gefragt.
Rechtsanwältin Erdogan verteidigt seit vielen Jahren regelmäßig und bundesweit Mandanten und Mandantinnen, die beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben.
Dabei ist ihr das Jugendstrafrecht und dessen Besonderheiten genauso vertraut wie das Erwachsenenstrafrecht.
Wenn Ihnen bekannt wird, dass gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie sich frühzeitig mit einem/r Strafverteidiger/in in Verbindung setzen und sich beraten lassen.
Rechtsanwältin Erdogan steht Ihnen gerne zur Seite. Gerne können Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter: Tel.: (040) 76794460 oder per Mail an info@ra-erdogan.de.
Familienrecht ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Ob Trennung, Scheidung, Vermögensauseinandersetzungen, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Umgangs- und Sorgerecht Frau Rechtsanwältin Arzu Erdogan berät sie fachkundig in allen Bereichen.
Rechtsanwältin Erdogan versucht insbesondere, eine emotionale Belastung für die Betroffenen, insbesondere die Kinder abzuwenden, indem sie sich auch immer wieder bemüht, konstruktive Lösungen gemeinsam mit den Mandant/innen auszuarbeiten. In der Vergangenheit zeigte sich, dass hierdurch weitere gerichtliche Streitigkeiten und dadurch unnötige Kosten für die Mandant/innen vermieden werden konnten.
Rechtsanwältin Erdogan steht ihnen auch in dieser für Sie möglicherweise sehr belastenden Zeit mit Rat und Tat zur Seite. Gerne können Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter: Tel.: (040) 76794460 oder per Mail an info@ra-erdogan.de.
Sie wurden Opfer einer Straftat? Sie wollen, dass der Täter bestraft wird? Sie wissen nicht, welche Rechte Sie als Geschädigte/r haben und sind verunsichert über das weitere Vorgehen? Vielleicht möchten Sie Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend machen? Rechtsanwältin Erdogan steht Ihnen in all diesen Fragen mit jahrelanger Erfahrung und Kompetenz zur Seite.
Als Opfer einer Straftat werden Sie in einem Strafverfahren in der Regel als Zeuge bzw. Zeugin behandelt, da es vorrangig um die Bestrafung des Täters geht. Wenn Sie Opfer bestimmter Straftaten sind, z.B. eines (versuchten) Tötungsdelikts, einer schweren Körperverletzung oder von Sexualstraftaten, haben Sie die Möglichkeit, sich als Nebenkläger/in dem Strafverfahren anzuschließen. Sie werden dann vom Zeugen zum Prozeßbeteiligten und können Einfluss auf das Strafverfahren nehmen.
Neben der Nebenklage besteht auch die Möglichkeit, ein Adhäsionsverfahren einzuleiten, mit dem Sie als Geschä-digte/r einer Straftat die Möglichkeit erhalten, zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld im Strafverfahren durchzusetzen.
Rechtsanwältin Erdogan wird Sie aber auch dabei unterstützen, gegen den Täter ein Kontakt- und Näherungsverbot zu erwirken. Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind, kommt auch eine Wohnungszuweisung in Betracht, mit der das zuständige Gericht beschließt, dass die Wohnung Ihnen zu Ihrer alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Dies geschieht in der Regel im Wege der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz.
Rechtsanwältin Erdogan berät Sie umfassend über Ihre Rechte als Opfer. Gerne können Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter: Tel.: (040) 76794460 oder per Mail an info@ra-erdogan.de.
Ihr/e Arbeitgeber/in hat Ihnen gekündigt oder Sie abgemahnt? Hier geht es in den meisten Fällen auch regelmäßig um die Existenz des/ der Mandanten/-in.
Daher sind hier neben profunden Rechtskenntnissen praktisches Know-How und Verhandlungsgeschick von großer Bedeutung. Rechtsanwältin Erdogan bietet individuelle und wirtschaftlich sachgerechte Lösungen in der bestmöglichen rechtlichen Gestaltung. Rechtsanwältin Erdogan verfügt über umfangreiche Erfahrung, die sie für ihre Mandanten und Mandantinnen gewinnbringend in der Beratung und im Gerichtssaal einsetzt.
Das Medienrecht umfasst insbesondere das Presse- und Verlagsrecht, Musik- und Filmrecht und auch das Rundfunkrecht.
Das Urheberrecht ist das Schutzrecht für geistige und kreative Schöpfungen. Es schützt insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie Leistungen von Fotografen, Produzenten, ausübenden Künstlern (z.B. Musiker, Tänzer oder auch Schauspieler).
Oft werden durch die Leichtigkeit des Internets fremde Texte oder Bilder kopiert, ohne dass die gesetzlichen Vorgaben für eine derartige Vervielfältigung eingehalten werden.
Die damit einhergehenden rechtlichen Konsequenzen werden meist unterschätzt.
Rechtsanwältin Arzu Erdogan ist Absolventin des Fachanwaltslehr-gangs Urheber- und Medienrecht Deutschen Anwaltsakademie und bildet sich in diesem Bereich durch
Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen fort.
Die Marke ist das Herzstück eines jeden Unternehmens. Sie verleiht dem Produkt oder der Dienstleistung eine Identität und ist kaum mehr wegzudenken.
Eine eingetragene Marke gewährt dem Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen; er kann es Dritten nach der Eintragung der Marke untersagen, ohne Ihre Zustimmung identische oder ähnliche Zeichen für entsprechende Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.
Rechtsanwältin Arzu Erdogan betreut seit vielen Jahren Mandanten im Markenrecht unterstützt Sie in folgenden Bereichen:
Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Wir übermitteln Ihnen gerne eine Übersicht der Kosten, die für die Inanspruchnahme unserer Leistungen entstehen.
Bei der Beratung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts berate ich Sie über die Grenzen des zulässigen Marktverhaltens.
Das Wettbewerbsrecht unterbindet im Interesse von Mitbewerbern und der Allgemeinheit insbesondere unlautere Wettbewerbshandlungen. Das Wettbewerbsrecht erfasst dabei neben dem Kartellrecht das sogenannte Lauterkeitsrecht, welches seine Grundlage im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie in Spezialgesetzen wie dem Telemediengesetz (TMG), der Heilmittelwerbeordnung (HWG), der Preisangabenverordnung (PAngV), dem Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG), u.a. findet.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt darin, unberechtigte Abmahnungen abzuwehren und eigene wettbewerbsrechtliche Ansprüche des Mandanten durchzusetzen. Auch berate ich Verbraucher, die Opfer solcher unerlaubter Werbemethoden geworden sind.
Rechtsanwältin Erdogan berät Sie auch bei der Erstellung von Pflichtinfomationen (Impressum, Widerrufsbelehrung, u.a.)
Die Leistungen von Rechtsanwältin Erdogan umfassen insbesondere folgende Bereiche: