Die Höhe der Gebühren meiner anwaltlichen Tätigkeit berechnen sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Das Gesetz gibt die Höhe sowohl für die außergerichtliche als auch die gerichtliche Tätigkeit vor.
Die konkrete Vergütung im Zivilrecht (sowie teilweise im Verwaltungsrecht) wird dabei auf Grundlage des Streit- bzw. Gegenstandswertes berechnet. Wenn Sie den Streitwert Ihrer Angelegenheit kennen, können Sie anhand des Anwaltskostenrechners ersehen, welche Kosten durch meine Inanspruchnahme auf Sie zukommen könnten.
Je nach Art und Umfang der Angelegenheit besteht aber auch die Möglichkeit, durch schriftliche Honorarvereinbarung vom RVG abweichende Rechtsanwaltskosten festzulegen.
Sofern die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, besteht auch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe für Sie zu beantragen.
Welche Alternative für Sie in Betracht kommt, bespreche ich aber in jedem Fall vor Annahme des Mandats mit Ihnen, indem ich sämtliche Kosten transparent für Sie mache.
Im Hinblick auf die Kosten für die Erstberatung bitte ich Sie, meine Kanzlei zu kontaktieren.
Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, weise ich Sie darauf hin, dass diese in der Regel nicht sämtliche rechtlichen Risiken abdeckt. Es empfiehlt sich daher, vor Einholung einer Rechtsauskunft, die Rechtschutzversicherung telefonisch zu kontaktieren und eine Bestätigung einzuholen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Deckungsanfrage.